Billigkeitsgründe

Billigkeitsgründe
сущ.
юр. соображения справедливости

Универсальный немецко-русский словарь. . 2011.

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  • Stundung — 1. St. einer Forderung: Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, durch den die Fälligkeit einer Forderung hinausgeschoben wird. Während der St. tritt Hemmung der Verjährungsfristen ein (§ 205 BGB). 2. St. von Ansprüchen aus dem… …   Lexikon der Economics

  • Gotthelf Sebastian Rötger — Gotthilf Sebastian Rötger Gotthilf Sebastian Rötger (andere Schreibweise: Gotthelf, Spitzname: Vater Rötger) (* 5. Mai 1749 in Klein Germersleben; † 16. Mai 1831 in Magdeburg) war Pädagoge und Leiter des bekannten Pädagogiums am Kloster Unser… …   Deutsch Wikipedia

  • Gotthilf Sebastian Rötger — (andere Schreibweise: Gotthelf, Spitzname: Vater Rötger) (* 5. Mai 1749 in Klein Germersleben; † 16. Mai 1831 in Magdeburg) war Pädagoge und Leiter des bekannten Pädagogiums am Kloster Unser Lieben Frauen. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

  • Säumniszuschlag — Der Säumniszuschlag ist eine zusätzliche Abgabe, die für den Fall der verspäteten Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer erhoben wird. Bei Gebühren sehen die Verwaltungsverfahrensgesetze oft eine Billigkeitsregelung vor, also die… …   Deutsch Wikipedia

  • Schiedsmann — (Friedensrichter), die zur Herbeiführung und protokollarischen Aufnahme von Vergleichen, die unter streitenden Teilen vereinbart werden, besonders eingesetzte Behörde. In Preußen besteht diese Einrichtung schon seit 1827 und ist durch die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wagendienst — (carriage service; service de wagons; servizio di vagoni). Die zur Beförderung der Personen und Güter erforderlichen Eisenbahnwagen werden in der Regel von den Eisenbahnen selbst vorgehalten. Nur ausnahmsweise und unter bestimmten Bedingungen ist …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Billigkeitserlass — Billigkeitserlass,   Steuerrecht: vollständiger oder teilweiser Erlass (Verzicht) von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis, sofern ihre Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig wäre (§§ 227 und 163 AO). Die Unbilligkeit kann in der… …   Universal-Lexikon

  • Steuererlass — ⇡ Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis. 1. Allgemein: Entsprechend dem Grundsatz der ⇡ Gesetzmäßigkeit der Verwaltung müssen entstandene Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (fristgerecht, d.h. bei Fälligkeit) eingezogen… …   Lexikon der Economics


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